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Marktwertermittlung für Immobilien

Marktwertermittlung für Immobilien

Bei der Marktwertermittlung wird Ihre Immobilie besichtigt und es fließen zusätzlich wertrelevante Rechte und Pflichten in die Wertermittlung ein. Bei der Marktwertermittlung wird das Objekt besichtigt und der Marktwert analog der aktuellen gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen im Liegenschaftsbewertungsgesetz ermittelt. Sie erhalten mit der Marktwertermittlung Ihrer Immobilie vom allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen eine kompakte und fundierte Basis für Ihre Entscheidungen. Die Marktwertermittlung Immobilien kann vielfältig verwendet und bei Bedarf zu einem vollwertigen Gutachten ergänzt werden!
Unternehmensberatung

Unternehmensberatung

Wir bieten umfassende Unternehmensberatung und sorgen für rasche Identifikation, klare Definition und detaillierte Analyse von Problembereichen.
Fehler beim Immobilienverkauf vermeiden

Fehler beim Immobilienverkauf vermeiden

Sie möchten Ihr Haus privat verkaufen? Beim Privatverkauf von Immobilien ist es ganz wichtig, das Objekt richtig zu präsentieren. Sie wissen: Eine Immobilie ist immer so gut, wie sie präsentiert wird. Viele Kleinigkeiten können beim Haus- oder Wohnungsverkauf falsch gemacht werden. Ein Fehler beim Immobilienverkauf ist meistens mit großen finanziellen Verlusten verbunden. Damit wir gemeinsam von Anfang an alles richtig machen, fordern Sie jetzt die kostenlose Broschüre „Zeigen Sie Ihr Haus von der Schokoladenseite“ an und vermeiden Sie Fehler beim privaten Hausverkauf. Ein privater Verkauf einer Immobilie muss gründlich geplant werden. Schließlich kommt ein Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung nicht jeden Tag vor. Selten kennt man den genauen Wert einer Immobilie. Und genau durch schlechte Marktkenntnis kann man enorme finanzielle Einbußen erleiden. Bestellen Sie noch heute Ihr Gratisexemplar: Fehler vermeiden beim privaten Immobilienverkauf, egal ob Hausverkauf, Wohnungsverkauf oder Grundstücksverkauf. Jetzt Broschüre "Fehler vermeiden beim privaten Immobilienverkauf" anfordern! Ja, ich möchte die Broschüre "Fehler vermeiden beim privaten Immobilienverkauf" anfordern.*
Nutzwertgutachten

Nutzwertgutachten

Nutzwertgutachten für Wohnungseigentum erstellen oder überprüfen lassen! Mit dem Nutzwertgutachten schaffen Sie die Grundlage zur angemessene Aufteilung der Anteile und zum zufriedenen Zusammenleben! Das Nutzwertgutachten im Wohnungseigentum ist die Basis für ein vertrauensvolles Zusammenwirken. Für die angemesse Aufteilung der Anteile sorgen und die Nutzwerte vom Sachverstängigen feststellen lassen. Das Nutzwertgutachten ist eine der Voraussetzungen zur Begründung von Wohnungseigentum. Im Wohnungseigentum werden im Nutzwertgutachten die Mindestanteile der Wohnungseigentumsobjekte, das sind in der Regel Wohnungen, sonstige selbstständige Räumlichkeiten, Kfz-Abstellplätze und Garagen, festgesetzt. Ausgehend von den Nutzflächen der einzelnen Objekte berechnet der Sachverständige die Nutzwerte gemäß den Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz. Nutzwertgutachten dürfen von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für das Immobilienwesen erstellt und gemeinsam mit seinem Siegel unterfertigt werden. Sämtliche Wohnungseigentümer können dem Nutzwertgutachten öffentlich beglaubigt schriftlich zustimmen und für die Begründung von Wohnungseigentum nutzen. Ich gebe Ihnen Tipps, worauf Sie achten sollen und begleite Sie auf Wunsch auch gerne durch den weiteren Prozess.
Verkehrswertgutachten für Immobilien

Verkehrswertgutachten für Immobilien

Das Verkehrswertgutachten vom gerichtlich zertifizierten Sachverständigen ist eine zuverlässige Wertermittlung für Ihre Immobilie – die Stand hält! Beim Verkehrswertgutachten wird das Objekt besichtigt und der Verkehrswert (Marktwert) nach den aktuellen gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen im Liegenschaftsbewertungsgesetz ermittelt. Nur ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Immobilienwesen darf, im Rahmen der öffentlich einsehbaren Zertifizierung, Verkehrswertgutachten erstatten und es gemeinsam mit seinem Siegel unterfertigen.